Update.
Duschen und Umkleiden wieder möglich.
"Die Einzelnutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, und Toilettenräumen (ist wieder) gestattet" (22. CoBeLVO).
Hinweis: Wie Ihr seht, dürfen die jeweiligen Umkleidebereiche und Duschen nur 'einzeln' benutzt werden. Daher kann es hier zu Engpässen kommen.
Wir hoffen, dass wir bald die nächsten Schritte zu mehr Normalität gehen dürfen.